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MASSNAHMEN ZUR BEKÄMPFUNG DES ASIATISCHEN MOSCHUSBOCKKÄFERS

    Der Asiatische Moschusbockkäfer ist ein in Asien beheimatetes Insekt und vermutlich über Verpackungsholz oder auch Pflanzen zu uns gelangt. Seit einigen Jahren versucht er in der Region Rosenheim Fuß zu fassen.

    Maßnahmen zur Bekämpfung des Asiatischen Moschusbockkäfers – Neue Allgemeinverfügung

    Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) bittet um Ihre Mithilfe. Der Asiatische Moschusbockkäfer fliegt wieder und es wurde Befall in den Städten Rosenheim und Kolbermoor festgestellt. Gemäß den Vorgaben der EU wurde mit Wirkung zum 01.03.2023 eine Allgemeinverfügung erlassen, in der Maßnahmen zur Bekämpfung des gefährlichen Schädlings festgelegt sind. Diese rechtliche Vorgabe beinhaltet auch die Ausweisung einer Quarantänezone. Auch Teile der Gemeinde Großkarolinenfeld liegen in dieser Quarantänezone und sind damit von den Bekämpfungsmaßnahmen betroffen.

    Deshalb soll an dieser Stelle nochmals an die Maßnahmen erinnert werden, welche innerhalb der Zone ergriffen werden müssen. Mit diesen Maßnahmen können Sie als Bürger entscheidend dazu beitragen, eine weitere Ausbreitung des Käfers zu verhindern.

    Gartenbesitzer müssen regelmäßig alle 2 Monate Ihre Steinobstgehölze (Gehölze der Gattung Prunus: Zum Beispiel Kirsche, Zwetschge, Pflaume, Aprikose, Pfirsich, Mirabelle u. a. sowie alle Zierformen) auf Befallsmerkmale und geschlüpfte Käfer kontrollieren. Befallssymptome sind insbesondere Bohrspäne der Larven in Astgabeln oder am Stammfuss und 1 cm bis 2 cm große Ausbohrlöcher.

    Der Käfer kann mit Schnittgut von befallenen Gehölzen verbreitet werden. Deshalb wurden auf der Grenze der Quarantänezone Schilder errichtet, die in erster Linie daran erinnern sollen, kein Schnittgut aus der Zone zu transportieren, um eine weitere Verbreitung des Käfers zu verhindern. In der Quarantänezone ist es wichtig, Schnittgut korrekt über die Sammelstellen zu entsorgen und auch damit eine weitere Verbreitung des Käfers zu verhindern.

    Insgesamt wurden in der Quarantänezone vier Sammelstellen errichtet, in denen Privatleute und Gewerbetreibende Schnittgut von Gehölzen der Gattung Prunus kostenlos abgeben können. Das dort abgegebene Schnittgut wird gehäckselt und verbrannt, um evtl. im Holz vorhandene Larvenstadien abzutöten. Bitte bringen Sie als Bürger der Gemeinde Großkarolinenfeld das Schnittgut zur Sammelstelle in Kolbermoor: Wertstoffhof Kolbermoor, Geigelsteinstraße 8. Der Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus) ist von der Entsorgung in Sammelstellen ausgenommen.

    Wenn Sie Befallssymptome an Ihren Gehölzen entdeckt oder einen Käfer gefunden haben, treten Sie bitte mit der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) in Kontakt.

    Beachten Sie bitte auch, dass eine Neuanpflanzung von Wirtspflanzengehölzen im Freiland in der Befallszone verboten ist. Die Befallszone entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung.

    Sie erreichen die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) unter:

    Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft

    Institut für Pflanzenschutz

    Lange Point 10

    85354 Freising

    Telefon: 08161/8640-5651, Fax: 08161/8640-5555

    E-Mail: aromia@LfL.bayern.de

    Weitere Informationen finden Sie unter www.LfL.bayern.de/aromia

     

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