Sprungziele

Friedhofsverwaltung

Ansprechpartner  im Rathaus Großkarolinenfeld                           

Frau Erika Huber  -  EG / Zimmernr. 03                  Vertretung Herr Christian Baumann  -  OG / Zimmernr. 13

Kontakt 

Telefon: 08031/ 590817

FAX:      08031/590835

Mail:       standesamt@grosskarolinenfeld.de

Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung

Montag- Freitag                    7.30 – 12.00 Uhr

Donnerstag zusätzlich        13.30 – 18.00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Graberwerb

Auf den gemeindlichen Friedhöfen in Großkarolinenfeld und Tattenhausen kann grundsätzlich jeder Gemeindebürger ein Grab erwerben. Der Erwerber und die Mitglieder seiner Familie können im Wahlgrab bestattet werden. Es gibt verschiedene Grabarten und Mindestlaufzeiten für den erworbenen Grabplatz. Die Grabstätte wird erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden vergeben.

Anonyme Grabstelle                                                

Als Sonderform der Erd- und Feuerbestattungen bietet die Gemeinde auf dem Friedhof Großkarolinenfeld auch die Möglichkeit der anonymen Bestattung.

Die Beisetzung erfolgt auf einem ausgewiesenen Grabfeld. Wie bei jeder Erd- oder Urnenbestattung kann selbstverständlich eine Trauerfeier stattfinden. Anonym ist nur die Position der Ruhestätte des Verstorbenen.

Errichtung /Änderung von Grabdenkmalen

Eine Grabanlage ist  spätestens sechs Monate nach der Bestattung gärtnerisch anzulegen und in einer würdigen Weise mit einem Grabdenkmal und einer Randeinfassung zu versehen. Grundsätzlich kann das Grabmal individuell gestaltet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass sich das Grabmal in die Umgebung einfügt. Die Errichtung oder Änderung von Grabmälern muß vor Ausführung bei der Gemeinde Großkarolinenfeld beantragt werden. Die Gestaltung einer Abdeckplatte für die Urnenwand muss ebenfalls vorher genehmigt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Skizze  (3.fach mit Beschreibung)
  • Antrag des Steinmetzes
  • Gebühr   30.-- €

Dem Grabnutzungsberechtigten obliegen alle Rechte, wie die Belegung, die Verlängerung und die Auflösung, aber auch alle Pflichten, wie die würdige Pflege und die Standsicherheit der Grabstätte.

Auflösung und Entfernung der Grabstätte

Grabstätten dürfen vor Ablauf der Ruhezeit und des Nutzungsrechts nur mit vorheriger Erlaubnis der Friedhofsverwaltung entfernt werden.

Wird die Grabstätte nach Ablauf der Nutzungszeit aufgelöst ist die Friedhofsverwaltung zu informieren.

Die Kosten der Auflösung sind vom Nutzungsberechtigten zu tragen.

Nähe Informationen über Grabarten, Laufzeiten, Grabgebühren und Gestaltungsmöglichkeiten der Grabstelle erhalten Sie gerne auch persönlich oder telefonisch bei der Friedhofsverwaltung.

Bilder Grabstätten
Bestattung am Baum
Anonymes Grab
Kiesfriedhof - alter Friedhofsteil
Urnengräber Tattenhausen
Urnenwand Tattenhausen
Urnenwand und Stelen
Urnenreihengräber
Wiesengräber
Urnengemeinschaftsgrab

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.