Friedhofsverwaltung
Ansprechpartner im Rathaus Großkarolinenfeld
Frau Erika Huber - EG / Zimmernr. 03 Vertretung Herr Christian Baumann - OG / Zimmernr. 13
Kontakt
Telefon: 08031/ 590817
FAX: 08031/590835
Mail: standesamt@grosskarolinenfeld.de
Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung
Montag- Freitag 7.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 13.30 – 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Graberwerb
Auf den gemeindlichen Friedhöfen in Großkarolinenfeld und Tattenhausen kann grundsätzlich jeder Gemeindebürger ein Grab erwerben. Der Erwerber und die Mitglieder seiner Familie können im Wahlgrab bestattet werden. Es gibt verschiedene Grabarten und Mindestlaufzeiten für den erworbenen Grabplatz. Die Grabstätte wird erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden vergeben.
Anonyme Grabstelle
Als Sonderform der Erd- und Feuerbestattungen bietet die Gemeinde auf dem Friedhof Großkarolinenfeld auch die Möglichkeit der anonymen Bestattung.
Die Beisetzung erfolgt auf einem ausgewiesenen Grabfeld. Wie bei jeder Erd- oder Urnenbestattung kann selbstverständlich eine Trauerfeier stattfinden. Anonym ist nur die Position der Ruhestätte des Verstorbenen.
Errichtung /Änderung von Grabdenkmalen
Eine Grabanlage ist spätestens sechs Monate nach der Bestattung gärtnerisch anzulegen und in einer würdigen Weise mit einem Grabdenkmal und einer Randeinfassung zu versehen. Grundsätzlich kann das Grabmal individuell gestaltet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass sich das Grabmal in die Umgebung einfügt. Die Errichtung oder Änderung von Grabmälern muß vor Ausführung bei der Gemeinde Großkarolinenfeld beantragt werden. Die Gestaltung einer Abdeckplatte für die Urnenwand muss ebenfalls vorher genehmigt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Skizze (3.fach mit Beschreibung)
- Antrag des Steinmetzes
- Gebühr 30.-- €
Dem Grabnutzungsberechtigten obliegen alle Rechte, wie die Belegung, die Verlängerung und die Auflösung, aber auch alle Pflichten, wie die würdige Pflege und die Standsicherheit der Grabstätte.
Auflösung und Entfernung der Grabstätte
Grabstätten dürfen vor Ablauf der Ruhezeit und des Nutzungsrechts nur mit vorheriger Erlaubnis der Friedhofsverwaltung entfernt werden.
Wird die Grabstätte nach Ablauf der Nutzungszeit aufgelöst ist die Friedhofsverwaltung zu informieren.
Die Kosten der Auflösung sind vom Nutzungsberechtigten zu tragen.
Nähe Informationen über Grabarten, Laufzeiten, Grabgebühren und Gestaltungsmöglichkeiten der Grabstelle erhalten Sie gerne auch persönlich oder telefonisch bei der Friedhofsverwaltung.