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Digitaler Bauantrag ab 1.11.2023

    DIGITALES BAUANTRAGSVERFAHREN ab 01. November 2023

    • Die Einreichung von Bauanträgen bei der GEMEINDE endet am 31.10.2023.
    • Ab 01.11.2023 muss die Einreichung beim LANDRATSAMT ROSENHEIM (LRA) erfolgen
    • Die LRA-Einreichung KANN DIGITAL erfolgen – keine Baumappen mehr nötig.
    • Die LRA-Einreichung kann optional in Papierform/1-fach erfolgen

     Ausnahmen:

    Die Einreichung für nachfolgende Anträge kann weiterhin bei der Gemeinde erfolgen (3-fach in Papier) oder optional beim Landratsamt in DIGITALER Form

    • Anträge auf Genehmigungsfreistellung 

    sowie folgende Anträge für verfahrensfreie Bauvorhaben nach Art. 57 BayBO:

    • Isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes
    • Isolierte Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes
    • Isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften /Art. 63 BayBO

    Die Entscheidung über diese beiden Verfahren wird seitens der Gemeinde getroffen und dem Bauherrn schriftlich mitgeteilt.

    Hier eine Übersicht über die neuen Zuständigkeiten von Anträgen bzw. Anzeigen:

    • Der Link für die Online-Assistenten (Bayern-Portal) des Landratsamtes Rosenheim wird ab 01.11.2023 vom Landratsamt zur Verfügung gestellt.  
    • Der Einreichende muss (einmalig) eine Authentifizierung vornehmen und sich einen verifizierten Zugang ins Bayernportal als Einzelperson oder Unternehmen einrichten (=notwendiges Nutzerkonto). 

    Weitere Informationen finden Sie unter:

    https://www.landkreis-rosenheim.de/e-services/#tab-digitaler-bauantrag

    https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/

     

    Pressemitteilung Landratsamt

    https://www.landkreis-rosenheim.de/mehr-buergerfreundlichkeit-weniger-buerokratie/

     

    BA-Sitzung 28. November (Annahmeschluss: 20.11.23)
    - Einreichung beim Landratsamt Rosenheim digital oder in Papierform/1-fach

     - bis einschl. 31.10.23: Einreichung bei der Gemeinde in Papierform/3-fach.

     


    Ausnahme der Anträge auf 1. Genehmigungsfreistellung und 2. isolierte Befreiung/Ausnahme und 3. Abweichungen für verfahrensfreie Bauvorhaben nach Art. 57 BayBO in Papierform

     

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