Digitaler Bauantrag ab 1.11.2023
DIGITALES BAUANTRAGSVERFAHREN ab 01. November 2023
- Die Einreichung von Bauanträgen bei der GEMEINDE endet am 31.10.2023.
- Ab 01.11.2023 muss die Einreichung beim LANDRATSAMT ROSENHEIM (LRA) erfolgen.
- Die LRA-Einreichung KANN DIGITAL erfolgen – keine Baumappen mehr nötig.
- Die LRA-Einreichung kann optional in Papierform/1-fach erfolgen
Ausnahmen:
Die Einreichung für nachfolgende Anträge kann weiterhin bei der Gemeinde erfolgen (3-fach in Papier) oder optional beim Landratsamt in DIGITALER Form.
- Anträge auf Genehmigungsfreistellung
sowie folgende Anträge für verfahrensfreie Bauvorhaben nach Art. 57 BayBO:
- Isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes
- Isolierte Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes
- Isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften /Art. 63 BayBO
Die Entscheidung über diese beiden Verfahren wird seitens der Gemeinde getroffen und dem Bauherrn schriftlich mitgeteilt.
Hier eine Übersicht über die neuen Zuständigkeiten von Anträgen bzw. Anzeigen:
- Der Link für die Online-Assistenten (Bayern-Portal) des Landratsamtes Rosenheim wird ab 01.11.2023 vom Landratsamt zur Verfügung gestellt.
- Der Einreichende muss (einmalig) eine Authentifizierung vornehmen und sich einen verifizierten Zugang ins Bayernportal als Einzelperson oder Unternehmen einrichten (=notwendiges Nutzerkonto).
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.landkreis-rosenheim.de/e-services/#tab-digitaler-bauantrag
https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/
Pressemitteilung Landratsamt
https://www.landkreis-rosenheim.de/mehr-buergerfreundlichkeit-weniger-buerokratie/
BA-Sitzung 28. November (Annahmeschluss: 20.11.23)
- Einreichung beim Landratsamt Rosenheim digital oder in Papierform/1-fach
- bis einschl. 31.10.23: Einreichung bei der Gemeinde in Papierform/3-fach.
Ausnahme der Anträge auf 1. Genehmigungsfreistellung und 2. isolierte Befreiung/Ausnahme und 3. Abweichungen für verfahrensfreie Bauvorhaben nach Art. 57 BayBO in Papierform