Veräußerung von Gewerbegrundstücken gegen Höchstgebot

Veräußerung von Gewerbegrundstücken gegen Höchstgebot in Großkarolinenfeld
I. Verkaufsangebot
Die Gemeinde Großkarolinenfeld bietet insgesamt 9 Gewerbegrundstücke im Bereich „Gewerbering-West“ zum Kauf an. Der Mindestpreis wurde vom Gemeinderat auf 420,-- €/m² festgelegt.
Parzelle 1: Grundstücksgröße 2.475 m²; Mindestgebot: 1.039.500,-- €
Parzelle 2: Grundstücksgröße 2.486 m²; Mindestgebot: 1.044.120,-- €
Parzelle 3: Grundstücksgröße 3.372 m²; Mindestgebot: 1.416.240,-- €
Parzelle 4: Grundstücksgröße 3.851 m²; Mindestgebot: 1.617.420,-- €
Parzelle 5: Grundstücksgröße 3.318 m²; Mindestgebot: 1.393.560,-- €
Parzelle 6: Grundstücksgröße 2.865 m²; Mindestgebot: 1.203.300,-- €
Parzelle 7: Grundstücksgröße 3.080 m²; Mindestgebot: 1.293.600,-- €
Parzelle 8: Grundstücksgröße 2.999 m²; Mindestgebot: 1.259.580,-- €
Parzelle 9: Grundstücksgröße 2.550 m²; Mindestgebot: 1.071.000,-- €
Bei den Flächenangaben handelt es sich um Circa-Flächen gemäß Bebauungsplan. Die Vermessung der Grundstücke erfolgt Anfang März.
Festgesetzt ist ein Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO mit GRZ 0,6, Gebäudehöhe 10 m.
Detaillierte Informationen zum rechtsgültigen Bebauungsplan und seinen Festsetzungen finden Sie auf unserer Homepage www.grosskarolinenfeld.de/gemeinde/ortsrecht/bauleitplanung/abgeschlossene-verfahren (Gewerbegebiet Marienberger Straße-West, 3. Erweiterung).
Die Grundstücke werden auch bei ImmoScout24 mit detaillierten Informationen angeboten.
II. Verkaufsbedingungen
Der Verkauf der Grundstücke erfolgt gegen Gebot. Die Gemeinde orientiert sich bzgl. der Preisvorstellungen am aktuellen Marktwert. Mit dem gebotenen Kaufpreis sind Erschließungskosten und Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal für das jeweils unbebaute Grundstück abgegolten.
Die Bewerbungsfrist endet am 30.06.2026.
Mit Abgabe des Kaufgebotes ist der Gemeinde ein Betriebskonzept mit Anzahl der Beschäftigten sowie ein Nachweis über aktuelle Gewerbesteuerzahlungen bzw. ein Einkommenssteuerbescheid vorzulegen. Ebenso ist ein verbindlicher Finanzierungsnachweis eines Kreditinstituts vorzulegen. Kaufgebote die unterhalb des jeweils angegebenen Mindestgebots liegen, finden keine Berücksichtigung!
In den Kaufvertrag wird ein Rückkaufsrecht zu Gunsten der Gemeinde aufgenommen, für den Fall, dass das Grundstück innerhalb von 5 Jahren ab Beurkundung nicht mit einem Gewerbebetrieb bebaut ist (Nutzungsaufnahme) oder innerhalb von 5 Jahren verkauft werden soll.
Die Besichtigung der Grundstücke kann jederzeit – ohne vorherige Anmeldung bei der Gemeinde Großkarolinenfeld – durchgeführt werden.
Für alle baurechtliche Informationen steht Ihnen unser Bauamtsleiter, Herr Markus Czaja, Tel. 08031/5908-23, E-Mail: markus.czaja@grosskarolinenfeld.de, zur Verfügung, für Fragen hinsichtlich der Vergabefristen und der notariellen
Abwicklung der Grundstücksveräußerung Frau Renate Koziol, Tel. 08031/5908-24, E-Mail: renate.koziol@grosskarolinenfeld.de.
III. Allgemeine Informationen der Gemeinde Großkarolinenfeld zum Verkauf
Eckpunkte des notariell abzuschließenden Kaufvertrages:
Das jeweilige Grundstück wird im derzeitigen Zustand veräußert. Die notarielle Beurkundung ist bis spätestens Ende Oktober 2026 vorgesehen.
Der Kaufpreis ist fällig innerhalb von 14 Tagen nach Eintragung der Auflassungsvormerkung zu Gunsten des Käufers. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen fällig. Besitz und Lasten gehen ab dem Tag der vollständigen Kaufpreiszahlung an den Käufer über, sämtliche durch den Vertrag und seinen Vollzug anfallende Kosten trägt der Käufer.
Die Gemeinde Großkarolinenfeld behält sich ausdrücklich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen das jeweilige Grundstück veräußert wird.
Die Gemeinde ist nicht verpflichtet dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Der Gemeinde bleibt es unbenommen mit Bewerbern nachzuverhandeln oder die Ausschreibung zurückzunehmen. Außerdem behält sich die Gemeinde vor Angebote ohne ausreichenden Finanzierungsnachweis nicht zu berücksichtigen.
Es handelt sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe bezifferter Kaufpreisangebote. Hieraus, insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten, können keinerlei Ansprüche gegen die Gemeinde Großkarolinenfeld abgeleitet werden.
Ihre persönlichen Angaben werden ausschließlich im Zusammenhang mit dem Verkauf der angebotenen Grundstücke verwendet.
Mit Abgabe eines Angebotes erklären Sie sich mit dem Abschnitt III. „Allgemeine Informationen zum Verkauf“ ausdrücklich einverstanden und haben anzugeben, ob die Finanzierung des von Ihnen gebotenen Kaufpreises sichergestellt ist. Eine Finanzierungsbestätigung ist vorzulegen.
Die Gemeinde Großkarolinenfeld beabsichtigt, unverbindlich, die Grundstücke bis Ende Juli zu vergeben. Die Entscheidung über die Vergabe obliegt dem Gemeinderat.
Bitte geben Sie ein beziffertes Angebot ohne Zusätze und Bedingungen ab. Juristische Personen werden gebeten, ihrem Kaufpreisangebot einen aktuellen und vollständigen Registerauszug beizufügen.
Sollten Sie am Kauf eines Grundstückes gegen Höchstgebot interessiert sein, bitten wir um Abgabe eines Angebotes in einem verschlossenen Briefumschlag bis spätestens 30.06.2026 an:
Herrn Ersten Bürgermeister
Gemeindeverwaltung Großkarolinenfeld
Karolinenplatz 12
83109 Großkarolinenfeld