Informationen zur Stichwahl zum Landrat und Beantragung von Briefwahlunterlagen

Sehr geehrte/r Wähler/in,
Am Sonntag, den 22.03.2026 findet in Großkarolinenfeld von 8:00 – 18:00 Uhr die Landratsstichwahl statt. Die im Zusammenhang mit der Urwahl am 08.03.2026 verschickten Wahlbenachrichtigungen behalten ihre Gültigkeit, sofern weiterhin der Wahlberechtigung in Großkarolinenfeld besteht. Das auf der Wahlbenachrichtigung vermerkte Wahllokal bleibt auch für die Stichwahlen erhalten.
Allen Briefwählern, welche bei der Urwahl am 08.03.2026 Briefwahl beantragt und im gleichen Zuge auch angegeben haben, dass sie für eine eventuelle Stichwahl Briefwahlunterlagen erhalten wollen, werden automatisch die Briefwahlunterlagen für die Landratsstichwahl zugesandt.
Briefwähler, welche nicht angegeben haben, dass sie auch für eine Stichwahl die Unterlagen erhalten wollen, müssen bei entsprechenden Wunsch die Ausstellung der Briefwahlunterlagen neu beantragen. Dies gilt auch für Urnenwähler am 08.03.2026, welche nun an der Stichwahl per Briefwahl teilnehmen wollen.
Eine digitale Beantragung der Briefwahlunterlagen kann bis spätestens 17.03.2026, 12:00 Uhr über das Bürgerserviceportal auf der Gemeindehomepage erfolgen. Persönliche Beantragungen zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros sind bis spätestens Freitag, 20.03.2026 um 15:00 Uhr möglich.
Sollten Ihnen bereits beantragte Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sein, können Sie noch am Samstag, 21.03.2026 von 11:00 – 12:00 Uhr entsprechenden Ersatz beantragen.
Bei plötzlicher Erkrankung können auch noch gegen entsprechenden Nachweis am Wahlsonntag bis spätestens 15:00 Uhr Briefwahlunterlagen beantragt werden. Bitte beachten sie dazu auch den Aushang im Eingangsbereich des Rathauses.
Sollten sie Rückfragen zur Wahl/Briefwahl hinsichtlich der Durchführung oder des Versandes haben, wenden sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung unter
Tel. 08031/5908-0 oder per E-Mail unter gemeinde@grosskarolinenfeld.de.