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Leistung Detail

Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Einwohnermeldeamt/Rente/Gewerbe
Gemeinde Großkarolinenfeld

  • +49 8031 5908-35
  • Montag 07:30 - 12:00
    Dienstag 07:30 - 12:00
    Mittwoch 07:30 - 12:00
    Donnerstag 07:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00
    Freitag 07:30 - 12:00

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