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Dienstag 07:30 - 12:00
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Donnerstag 07:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00
Freitag 07:30 - 12:00
Leistung Detail
Sterbefall im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Sterberegister
Ein Sterbefall im Ausland kann im deutschen Sterberegister nachbeurkundet werden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 08.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Gemeinde Großkarolinenfeld
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