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Leistung Detail

Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

Beschreibung
Rechtsbehelf
Geschäftsleitung
Gemeinde Großkarolinenfeld

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  • Montag 07:30 - 12:00
    Dienstag 07:30 - 12:00
    Mittwoch 07:30 - 12:00
    Donnerstag 07:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00
    Freitag 07:30 - 12:00

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