- +49 8031 5908-0
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Montag 07:30 - 12:00
Dienstag 07:30 - 12:00
Mittwoch 07:30 - 12:00
Donnerstag 07:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00
Freitag 07:30 - 12:00
Leistung Detail
Konzessionsabgabe; Zahlung
Die Konzessionsabgabe wird von Gemeinden oder Zweckverbänden dafür erhoben, dass Energie- und Wasserversorgungsunternehmen die im Verkehrsraum der jeweiligen Gemeinde oder Zweckverbands verlegten Leitungen nutzen dürfen.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Freigabevermerk
Stand: 01.07.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Finanzverwaltung
Gemeinde Großkarolinenfeld