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    <title type="html"><![CDATA[Nachrichten]]></title>
    
        <subtitle type="html"><![CDATA[Nachrichten aus der Gemeinde communice]]></subtitle>
    
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    <updated>2026-04-17T09:01:45+02:00</updated>
    
        <rights>Gemeinde communice</rights>
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            <name>Gemeinde communice</name>
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            <title type="html"><![CDATA[Rathaus am Donnerstag, 16. März ab 15 Uhr geschlossen]]></title>
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            <updated>2026-04-10T08:00:00+02:00</updated>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Das Rathaus ist am Donnerstag, 16. März aufgrund einer Veranstaltung ab 15 Uhr geschlossen!</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.grosskarolinenfeld.de//fileadmin/Gemeinde/Bilder/Aktuelles/Rathaus_geschlossen.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
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            <title type="html"><![CDATA[Veräußerung von Gewerbegrundstücken gegen Höchstgebot]]></title>
            <id>https://www.grosskarolinenfeld.de/nachrichten/artikel/veraeusserung-von-gewerbegrundstuecken-gegen-hoechstgebot</id>
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            <updated>2026-03-11T10:10:00+01:00</updated>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p><strong>Veräußerung von Gewerbegrundstücken gegen Höchstgebot in Großkarolinenfeld</strong></p>
<p><strong><u>I. Verkaufsangebot</u></strong></p>
<p>Die Gemeinde Großkarolinenfeld bietet insgesamt 9 Gewerbegrundstücke im Bereich „Gewerbering-West“ zum Kauf an. Der Mindestpreis wurde vom Gemeinderat auf 420,-- €/m² festgelegt.</p>
<p>Parzelle 1: Grundstücksgröße 2.475 m²; Mindestgebot: 1.039.500,-- €</p>
<p>Parzelle 2: Grundstücksgröße 2.486 m²; Mindestgebot: 1.044.120,-- €</p>
<p>Parzelle 3: Grundstücksgröße 3.372 m²; Mindestgebot: 1.416.240,-- €</p>
<p>Parzelle 4: Grundstücksgröße 3.851 m²; Mindestgebot: 1.617.420,-- €</p>
<p>Parzelle 5: Grundstücksgröße 3.318 m²; Mindestgebot: 1.393.560,-- €</p>
<p>Parzelle 6: Grundstücksgröße 2.865 m²; Mindestgebot: 1.203.300,-- €</p>
<p>Parzelle 7: Grundstücksgröße 3.080 m²; Mindestgebot: 1.293.600,-- €</p>
<p>Parzelle 8: Grundstücksgröße 2.999 m²; Mindestgebot: 1.259.580,-- €</p>
<p>Parzelle 9: Grundstücksgröße 2.550 m²; Mindestgebot: 1.071.000,-- €</p>
<p><a href="t3://file?uid=2328">Plan Gewerbering West</a></p>
<p>Bei den Flächenangaben handelt es sich um Circa-Flächen gemäß Bebauungsplan. Die Vermessung der Grundstücke erfolgt Anfang März.&nbsp;</p>
<p>Festgesetzt ist ein Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO mit GRZ 0,6, Gebäudehöhe 10 m.</p>
<p>Detaillierte Informationen zum rechtsgültigen Bebauungsplan und seinen Festsetzungen finden Sie auf unserer Homepage <a href="https://www.grosskarolinenfeld.de/unsere-gemeinde/ortsrecht/bauleitplanung-abgeschlossene-verfahren">Großkarolinenfeld: Bauleitplanung - Abgeschlossene Verfahren</a>(Gewerbegebiet Marienberger Straße-West, 3. Erweiterung).</p>
<p>Die Grundstücke werden auch bei ImmoScout24 mit detaillierten Informationen angeboten.&nbsp;</p>
<p><strong><u>II. Verkaufsbedingungen</u></strong></p>
<p>Der Verkauf der Grundstücke erfolgt gegen Gebot. Die Gemeinde orientiert sich bzgl. der Preisvorstellungen am <u>aktuellen Marktwert</u>. Mit dem gebotenen Kaufpreis sind Erschließungskosten und Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal für das jeweils <u>unbebaute</u> Grundstück abgegolten.&nbsp;</p>
<p><strong>Die Bewerbungsfrist endet am 30.06.2026.</strong></p>
<p>Mit Abgabe des Kaufgebotes ist der Gemeinde ein Betriebskonzept mit Anzahl der Beschäftigten sowie ein Nachweis über aktuelle Gewerbesteuerzahlungen bzw. ein Einkommenssteuerbescheid vorzulegen. Ebenso ist ein verbindlicher Finanzierungsnachweis eines Kreditinstituts vorzulegen. <u>Kaufgebote die unterhalb des jeweils angegebenen Mindestgebots liegen, finden keine Berücksichtigung!</u></p>
<p>In den Kaufvertrag wird ein Rückkaufsrecht zu Gunsten der Gemeinde aufgenommen, für den Fall, dass das Grundstück innerhalb von 5 Jahren ab Beurkundung nicht mit einem Gewerbebetrieb bebaut ist (Nutzungsaufnahme) oder innerhalb von 5 Jahren verkauft werden soll.</p>
<p>Die Besichtigung der Grundstücke kann jederzeit – ohne vorherige Anmeldung bei der Gemeinde Großkarolinenfeld – durchgeführt werden.</p>
<p>Für alle baurechtliche Informationen steht Ihnen unser Bauamtsleiter, Herr Markus Czaja, Tel. 08031/5908-23, E-Mail:&nbsp;<a href="mailto:markus.czaja@grosskarolinenfeld.de">markus.czaja@grosskarolinenfeld.de</a>, zur Verfügung, für Fragen hinsichtlich der Vergabefristen und der notariellen&nbsp;</p>
<p>Abwicklung der Grundstücksveräußerung Frau Renate Koziol, Tel. 08031/5908-24, E-Mail: <a href="mailto:renate.koziol@grosskarolinenfeld.de">renate.koziol@grosskarolinenfeld.de</a>.</p>
<p><strong><u>III. Allgemeine Informationen der Gemeinde Großkarolinenfeld zum Verkauf</u></strong></p>
<p><u>Eckpunkte des notariell abzuschließenden Kaufvertrages:</u></p>
<p>Das jeweilige Grundstück wird im derzeitigen Zustand veräußert. Die notarielle Beurkundung ist bis spätestens&nbsp;Ende Oktober 2026 vorgesehen.</p>
<p>Der Kaufpreis ist fällig innerhalb von 14 Tagen nach Eintragung der Auflassungsvormerkung zu Gunsten des Käufers. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen fällig. Besitz und Lasten gehen ab dem Tag der vollständigen Kaufpreiszahlung an den Käufer über, sämtliche durch den Vertrag und seinen Vollzug anfallende Kosten trägt der Käufer.&nbsp;</p>
<p><u>Die Gemeinde Großkarolinenfeld behält sich ausdrücklich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen das jeweilige Grundstück veräußert wird.&nbsp;</u><br /><br />Die Gemeinde ist nicht verpflichtet dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Der Gemeinde bleibt es unbenommen mit Bewerbern nachzuverhandeln oder die Ausschreibung zurückzunehmen.&nbsp;Außerdem behält sich die Gemeinde vor Angebote ohne ausreichenden Finanzierungsnachweis nicht zu berücksichtigen.&nbsp;</p>
<p>Es handelt sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe bezifferter Kaufpreisangebote. Hieraus, insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten, können keinerlei Ansprüche gegen die Gemeinde Großkarolinenfeld abgeleitet werden.</p>
<p>Ihre persönlichen Angaben werden ausschließlich im Zusammenhang mit dem Verkauf der angebotenen Grundstücke verwendet.&nbsp;</p>
<p>Mit Abgabe eines Angebotes erklären Sie sich mit dem Abschnitt III. „Allgemeine Informationen zum Verkauf“ ausdrücklich einverstanden und haben anzugeben, ob die Finanzierung des von Ihnen gebotenen Kaufpreises sichergestellt ist. Eine Finanzierungsbestätigung ist vorzulegen.&nbsp;</p>
<p>Die Gemeinde Großkarolinenfeld beabsichtigt, unverbindlich, die Grundstücke bis Ende Juli&nbsp;zu vergeben. Die Entscheidung über die Vergabe obliegt dem Gemeinderat.</p>
<p>Bitte geben Sie ein beziffertes Angebot ohne Zusätze und Bedingungen ab. Juristische Personen werden gebeten, ihrem Kaufpreisangebot einen aktuellen und vollständigen Registerauszug beizufügen.</p>
<p><strong><u>Sollten Sie am Kauf eines Grundstückes gegen Höchstgebot interessiert sein, bitten wir um Abgabe eines Angebotes in einem verschlossenen Briefumschlag bis spätestens 30.06.2026 an:</u></strong></p>
<p>Herrn Ersten Bürgermeister&nbsp;</p>
<p>Gemeindeverwaltung Großkarolinenfeld</p>
<p>Karolinenplatz 12</p>
<p>83109 Großkarolinenfeld</p>


                    
                    
                        <img src="https://www.grosskarolinenfeld.de//fileadmin/Gemeinde/Bilder/Aktuelles/Verkauf_Gewerbegrundst%C3%BCcke.jpg" alt=""/>
                    
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        </entry>
    
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            <title type="html"><![CDATA[Ökumenische Nachbarschaftshilfe sucht Verstärkung]]></title>
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            <updated>2026-03-11T10:00:00+01:00</updated>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Die Ökumenische Nachbarschaftshilfe Großkarolinenfeld e.V., der ambulante Pflegedienst vor Ort, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt:</p>
<p><strong>- &nbsp;Pflegefachkraft (m/w/d) für die ambulante Pflege in Teilzeit oder Minijob</strong></p>
<p><strong>- &nbsp;Gerontopsychiatrische Fachkraft bzw. Alten- oder Krankenpflegefachkraft mit entsprechender Weiterbildung (m/w/d) für die Tagesbetreuung als Minijob, gerne auch Rentner/in</strong></p>
<p><strong>- &nbsp;Betreuungskraft (m/w/d) für die Tagesbetreuung mit Ehrenamtspauschale im Kontaktstadl, gerne auch Rentner/in</strong></p>
<p>Wir bieten Gehalt angelehnt an AVR Caritas, Dienstzeiten nach Absprache, Dienstauto für die Dienstfahrten, freundliche und engagierte Kolleginnen und Kollegen</p>
<p>Genauere Informationen erhalten Sie direkt von der Nachbarschaftshilfe.<br />Bei Interesse melden Sie sich bitte <u>vormittags</u> bei der Nachbarschaftshilfe unter Tel.Nr. 08031/59511 oder informieren sich über die&nbsp;<br />Homepage www.nbh-grosskarolinenfeld.de</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.grosskarolinenfeld.de//fileadmin/_processed_/d/8/csm_Nachbarschaftshilfe_506a7d014a.jpg" alt=""/>
                    
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            <title type="html"><![CDATA[Erfolgreiche Spendenaktion]]></title>
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            <updated>2026-03-11T09:34:47+01:00</updated>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p><strong>Erfolgreiche Spendenaktion: Max-Joseph-Schule in Großkarolinenfeld erhält umfangreiche IT-Ausstattung von 1KOMMA5°</strong></p>
<p>Eine moderne digitale Lernumgebung ist ein zentraler Baustein zeitgemäßer Bildung. Um die technische Ausstattung der Max-Joseph-Schule weiter zu verbessern, hat bereits 1KOMMA5°im November 2025 eine umfangreiche Hardware-Spende an die Schule übergeben. Die Aktion fand großes Interesse – sowohl bei der Schulleitung als auch bei den anwesenden Schülern und Schülerinnen.</p>
<p>Im Rahmen der feierlichen Übergabe überreichten Martin Brödl und Tamara Schwojer von 1KOMMA5° Rosenheim die Geräte persönlich an die Schulgemeinschaft. Begrüßt wurden sie von Rektor Sven Friedel, 2. Bürgermeisterin Lilo Wallner und vom Systemadministrator Gemeinde Andreas Gartmeier die sich herzlich für die Unterstützung bedankten. Die Spende umfasst:</p>
<p>• 7 Bildschirme<br />• 6 Rechner<br />• 7 Laptops<br />• 2 Dockingstationen<br />• 8 Tastaturen<br />• 3 Mäuse</p>
<p>Die funktionsfähigen Geräte stammen aus dem Bestand von 1KOMMA5° und werden nicht ausrangiert, sondern an Bildungseinrichtungen weitergegeben, die davon langfristig profitieren können. „Wir möchten Verantwortung übernehmen und Ressourcen nachhaltig nutzen. Wenn wir gut erhaltene Hardware dort einsetzen können, wo sie echten Mehrwert bietet, ist das ein Gewinn für alle“, erklärte Brödl bei der Übergabe.</p>
<p>Auch die Schulgemeinschaft zeigt sich begeistert. Die neue Ausstattung soll gezielt im Unterricht, in Wahlfachgruppen sowie in Projekten rund um digitales Lernen eingesetzt werden. „Für unsere Schülerinnen und Schüler bedeutet diese Spende einen deutlichen Schub. Sie ermöglicht ihnen, zeitgemäß und technisch solide arbeiten zu können“, betonte Rektor Friedel.</p>
<p>Für die Dokumentation der Übergabe standen neben der Schulleitung und dem Unternehmensvertreter auch mehrere Schülerinnen und Schüler für Fotos und Gespräche zur Verfügung.</p>
<p>Mit der heutigen Spende setzt 1KOMMA5° ein weiteres Zeichen für nachhaltiges Handeln und gesellschaftliches Engagement. Die Max-Joseph-Schule freut sich darauf, die neue Technik schon bald im Schulalltag einzusetzen.</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.grosskarolinenfeld.de//fileadmin/Gemeinde/Bilder/Aktuelles/Spende_Schule_2.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Mitarbeiter für den gemeindlichen Bauhof gesucht!]]></title>
            <id>https://www.grosskarolinenfeld.de/nachrichten/artikel/mitarbeiter-fuer-den-gemeindlichen-bauhof-gesucht</id>
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            <updated>2026-01-28T08:54:22+01:00</updated>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p><a href="https://bewerbermanagement.net/jobposting/2e375804a92866c36165e29b011c2b7413269ec40?ref=homepage">Stellenanzeige</a></p>
                    
                    
                        <img src="https://www.grosskarolinenfeld.de//fileadmin/_processed_/0/e/csm_Bauhofschild_f38709d8a3.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
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            <title type="html"><![CDATA[Pflicht zur Anzeige von Änderungen am Grundbesitz]]></title>
            <id>https://www.grosskarolinenfeld.de/nachrichten/artikel/pflicht-zur-anzeige-von-aenderungen-am-grundbesitz</id>
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            <updated>2025-12-18T10:08:14+01:00</updated>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Um eine sachgerechte Verteilung der Grundsteuerlast zu gewährleisten ist es essentiell, dass die Finanzämter von den Steuerpflichtigen über Änderungen der Bemessungsgrundlagen informiert werden. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat einen Flyer erstellt, um die Steuerpflichtigen auf diese Pflicht hinzuweisen.</p>
<p>Zur Verwendung des Flyers möchten wir Sie auf die folgende Information des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat hinweisen:&nbsp;</p>
<p>Die festgestellten Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer sind bekanntlich grundsätzlich auf Jahre hinweg gültig. Nur wenn sich an den entscheidenden Faktoren etwas ändert, prüft das Finanzamt, ob die Bemessungsgrundlagen geändert werden müssen. Es ist darum essentiell, dass die Finanzämter von den Änderungen Kenntnis erlangen. Aus diesem Grund sind zum einen die nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Behörden verpflichtet, den Finanzbehörden die rechtlichen und tatsächlichen Umstände mitzuteilen, die ihnen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung bekannt geworden sind, § 229 des Bewertungsgesetzes (BewG). Zum anderen sind die betroffenen Steuerpflichtigen selbst zur Anzeige der Änderungen verpflichtet, Art. 6, 7 und 9 des Bayerischen Grundsteuergesetzes i. V. m. 228 BewG. Vielen Steuerpflichtigen ist diese Anzeigepflicht leider nicht bewusst. Dies birgt die Gefahr von strukturellen Vollzugsdefiziten, die zu einer nicht sachgerechten Verteilung der Grundsteuerlast innerhalb einer Gemeinde und in letzter Konsequenz zur Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer führen würden. Die Steuerpflichtigen sollen deshalb aktiv über die Anzeigepflicht informiert werden.<br />Das Bayerische Landesamt für Steuern hat dafür den beigefügten Flyer „Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen“ erstellt. Die bayerischen Städte und Gemeinden erhalten den Flyer in Kürze direkt vom Bayerischen Landesamt für Steuern. Der Flyer kann bei passendem Anlass zur Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger an diese weitergegeben sowie auf der eigenen Website veröffentlichen werden. Es wäre sicherlich zusätzlich hilfreich, wenn die Gemeinden die Bürgerinnen und Bürger beispielsweise jährlich in zeitlicher Nähe zum Jahreswechsel auf ihren Webseiten, über die ggf. vorhandenen Social Media Accounts und in den kommunalen Informationsblättern auf die Anzeigepflicht hinweisen würden.&nbsp;<br /><br /><a href="t3://file?uid=2295">Flyer des Bayerischen Staatsministeriums</a></p>


                    
                    
                        <img src="https://www.grosskarolinenfeld.de//fileadmin/Gemeinde/Bilder/Aktuelles/Haus_mit_Grundst%C3%BCck.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Ankündigung von Kartierungsarbeiten]]></title>
            <id>https://www.grosskarolinenfeld.de/nachrichten/artikel/ankuendigung-von-kartierungsarbeiten</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.grosskarolinenfeld.de/nachrichten/artikel/ankuendigung-von-kartierungsarbeiten" hreflang="de" title="https://www.grosskarolinenfeld.de/nachrichten/artikel/ankuendigung-von-kartierungsarbeiten"/>
            
            <updated>2025-12-01T12:50:53+01:00</updated>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Unter den Alpen &nbsp;entsteht eines der wichtigsten Verkehrsprojekte Europas: der Brenner-Basistunnel.</p>
<p>Die DB InfraGo hat den Auftrag erhalten, für den Brenner-Nordzulauf zwischen München - Trudering und Kiefersfelden (GrenzeD/A) eine Neubaustrecke zu planen.</p>
<p>Ab <strong>1. Quartal 2026 bis voraussichtlich 2028</strong> werden Umweltkartierungen im Gemeindebereich Großkarolinenfeld erfolgen. Für die Berücksichtigung des Artenschutzes sowie von Naturschutzaspekten in den Genehmigungsverfahren sind detaillierte Bestandserfassungen der Tier- und Pflanzenarten, der Gewässer sowie von Geländestrukturen erforderlich. Die Kartierungen dienen dazu, Aufschluss über relevante Aspekte des Artenschutzes, des Naturschutzes und der Oberflächengewässer zu erhalten.</p>
<ul><li data-list-item-id="e89e0da054acca44eaa221d7f0bb74290"><a href="t3://file?uid=2255">Ankündigung - weiter Infos</a></li><li data-list-item-id="e33365b884511a3f0133c2377a166b0ae"><a href="t3://file?uid=2257">Flurkarte</a></li><li data-list-item-id="e081c2754c3358cf2f1a45d0fcdafc74f"><a href="t3://file?uid=2256">Flurstückliste</a></li></ul>
                    
                    
                        <img src="https://www.grosskarolinenfeld.de//fileadmin/Gemeinde/Bilder/Aktuelles/DB_Infra_GO_Eisenbahnschienen.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Bürgerversammlung in Großkarolinenfeld - Powerpoint]]></title>
            <id>https://www.grosskarolinenfeld.de/nachrichten/artikel/buergerversammlungen-in-tattenhausen-und-grosskarolinenfeld</id>
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            <updated>2025-11-24T08:21:00+01:00</updated>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Am Donnerstag, den 20. November 2025 fand in Großkarolinenfeld im Rathaus eine Bürgerversammlung statt.</p>
<p>Die Inhalte dieser Veranstaltung können Sie noch einmal in der Powerpoint - Präsentation nachlesen.</p>
<p><a href="t3://file?uid=2246">Power-Point Präsentation</a></p>





                    
                    
                        <img src="https://www.grosskarolinenfeld.de//fileadmin/_processed_/d/3/csm_Buergerversammlung_e7b87a39fb.jpg" alt=""/>
                    
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            <title type="html"><![CDATA[MASSNAHMEN ZUR BEKÄMPFUNG DES ASIATISCHEN MOSCHUSBOCKKÄFERS]]></title>
            <id>https://www.grosskarolinenfeld.de/nachrichten/artikel/massnahmen-zur-bekaempfung-des-asiatischen-moschusbockkaefers-116</id>
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                <summary type="html"><![CDATA[In der Stadt Rosenheim und in der Stadt Kolbermoor wurde Befall durch den Asiatischen Moschusbockkäfer festgestellt.]]></summary>
            
            <updated>2025-03-18T11:25:00+01:00</updated>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p class="MsoNoSpacing"><strong>Maßnahmen zur Bekämpfung des Asiatischen Moschusbockkäfers – Neue Allgemeinverfügung</strong></p>
<p class="MsoNoSpacing">Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) bittet um Ihre Mithilfe. Der Asiatische Moschusbockkäfer fliegt wieder und es wurde Befall in den Städten Rosenheim und Kolbermoor festgestellt. Gemäß den Vorgaben der EU wurde mit Wirkung zum 20.12.2024 eine <a href="t3://file?uid=2068" target="_blank">Allgemeinverfügung</a> erlassen, in der Maßnahmen zur Bekämpfung des gefährlichen Schädlings festgelegt sind. Diese rechtliche Vorgabe beinhaltet auch die Ausweisung einer Quarantänezone. Auch Teile der Gemeinde Großkarolinenfeld liegen in dieser Quarantänezone und sind damit von den Bekämpfungsmaßnahmen betroffen.</p>
<p>Deshalb soll an dieser Stelle nochmals an die Maßnahmen erinnert werden, welche innerhalb der Zone ergriffen werden müssen. Mit diesen Maßnahmen können Sie als Bürger entscheidend dazu beitragen, eine weitere Ausbreitung des Käfers zu verhindern.</p>
<p>Insgesamt wurden in der Quarantänezone vier Sammelstellen errichtet, in denen Privatleute und Gewerbetreibende Schnittgut von Gehölzen der Gattung Prunus kostenlos abgeben können. Das dort abgegebene Schnittgut wird gehäckselt und verbrannt, um evtl. im Holz vorhandene Larvenstadien abzutöten. Bitte bringen Sie als Bürger der Gemeinde Großkarolinenfeld das Schnittgut zur Sammelstelle in Kolbermoor: Wertstoffhof Kolbermoor, Geigelsteinstraße 8. Der Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus) ist von der Entsorgung in Sammelstellen ausgenommen.</p>
<p class="MsoNoSpacing">Wenn Sie Befallssymptome an Ihren Gehölzen entdeckt oder einen Käfer gefunden haben, treten Sie bitte mit der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) in Kontakt.</p>
<p class="MsoNoSpacing">Beachten Sie bitte auch, dass eine Neuanpflanzung von Wirtspflanzengehölzen im Freiland in der Befallszone verboten ist.</p>
<p class="MsoNoSpacing"><a href="t3://file?uid=2067" target="_blank">Merkblatt</a></p>
<p><strong>Sie erreichen die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) unter:</strong></p>
<p class="MsoNoSpacing">Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft</p>
<p class="MsoNoSpacing">Institut für Pflanzenschutz</p>
<p class="MsoNoSpacing">Lange Point 10</p>
<p class="MsoNoSpacing">85354 Freising</p>
<p class="MsoNoSpacing">Telefon: 08161/8640-5651, Fax: 08161/8640-5555</p>
<p>E-Mail:&nbsp;<a href="mailto:aromia@LfL.bayern.de">aromia@LfL.bayern.de</a></p>
<p>Weitere Informationen finden Sie unter&nbsp;<a href="http://www.lfl.bayern.de/aromia" target="_blank">www.LfL.bayern.de/aromia</a></p>
                    
                    
                        <img src="https://www.grosskarolinenfeld.de//fileadmin/Gemeinde/Bilder/Aktuelles/Moschusbockkaefer.jpg" alt=""/>
                    
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            <title type="html"><![CDATA[Kleinprojektefonds für ehrenamtliches Engagement startet mit neuen Mitteln]]></title>
            <id>https://www.grosskarolinenfeld.de/nachrichten/artikel/kleinprojektefonds-fuer-ehrenamtliches-engagement-startet-mit-neuen-mitteln-274</id>
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            <updated>2025-01-16T15:40:45+01:00</updated>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p class="Default">Das ehrenamtliche Engagement in der Region Mangfalltal-Inntal wird groß geschrieben.</p>
<p class="Default">Manchmal fehlt jedoch ein wenig Kleingeld, um das Ehrenamt lebenswert bzw. am Leben zu erhalten. Hier greift der Kleinprojektefonds Bürgerengagement, den die LAG nun mit neuen Mitteln ausgestattet wieder auflegt.</p>
<p class="Default"><strong>Mit gutem Beispiel voran!</strong></p>
<p class="Default">Sie haben eine Projektidee und möchten diese umsetzen? – Unbürokratische Anträge und eine schnelle finanzielle Unterstützung für Kleinprojekte der Bürger und Bürgerinnen in den LAG-Gemeinden sind wieder möglich. Bis ins Jahr 2028 stehen insgesamt gut 55.000 € für ehrenamtliche Maßnahmen in der Region zu Verfügung, pro Maßnahme können bis zu 3.000 € beantragt werden.</p>
<p class="Default"><a href="t3://file?uid=2020">Genauere Informationen finden Sie hier:</a></p>
                    
                    
                        <img src="https://www.grosskarolinenfeld.de//fileadmin/_processed_/a/2/csm_Kleinprojektefonds_Pressemitteilung_846f773ead.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Mangfalltal Energie]]></title>
            <id>https://www.grosskarolinenfeld.de/nachrichten/artikel/mangfalltal-energie-248</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.grosskarolinenfeld.de/nachrichten/artikel/mangfalltal-energie-248" hreflang="de" title="https://www.grosskarolinenfeld.de/nachrichten/artikel/mangfalltal-energie-248"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Saubere Energie für die Region
Hoamat im Herzn - unter diesem Motto haben sich fünf Gemeinden zusammengeschlossen, um die zuverlässige Versorgung der Region mit bezahlbarem, grünem Naturstrom in die eigene Hand zu nehmen. Das Ergebnis: Die Mangfalltal Energie GmbH. ]]></summary>
            
            <updated>2024-07-01T14:11:00+02:00</updated>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Ab sofort versorgt die Mangfalltal Energie das Gemeindegebiet mit 100% Naturstrom.</p>
<p><br /> <a href="t3://file?uid=1853" target="_blank">Sondervertrag Naturstrom</a></p>
<p><br /> Mangfalltal Energie GmbH<br /> Lindenstraße 30<br /> 83043 Bad Aibling zurück. Oder beauftragen Sie Strom ganz bequem online unter <a href="https://onlineservice.mangfalltal-energie.de/portal/order" target="_blank">www.mangfalltal-energie.de/strom</a></p>
<p>Mehr Informationen finden Sie auf auf unserer Webseite Bürgerservice&amp;Politik - Service - <a href="t3://page?uid=1222">Energieversorgung</a></p>
                    
                    
                        <img src="https://www.grosskarolinenfeld.de//fileadmin/_processed_/0/3/csm_Manfalltal_Energie_Logo_CMYK_4c_0761b15765.png" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Notfalldosen im Rathaus kostenlos erhältlich]]></title>
            <id>https://www.grosskarolinenfeld.de/nachrichten/artikel/notfalldosen-im-rathaus-kostenlos-erhaeltlich-255</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.grosskarolinenfeld.de/nachrichten/artikel/notfalldosen-im-rathaus-kostenlos-erhaeltlich-255" hreflang="de" title="https://www.grosskarolinenfeld.de/nachrichten/artikel/notfalldosen-im-rathaus-kostenlos-erhaeltlich-255"/>
            
            <updated>2024-05-06T15:13:00+02:00</updated>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Bei gesundheitlichen Notfällen ist es oft entscheidend, dass der Rettungsdienst, aber auch Angehörige und Ersthelfer schnell, effizient und im Sinne der betroffenen Person handeln können. Damit in solchen Fällen auch die notwendigen Informationen schnell und übersichtlich zur Hand sind, werden in Stadt und Landkreis Rosenheim ab sofort Notfalldosen verteilt. Das Angebot ist ein gemeinschaftliches Projekt der Gesundheitsregion<sup>plus</sup>&nbsp;des Landkreises Rosenheim und dem Hospiz- und Palliativ-Netzwerk für Stadt und Landkreis Rosenheim.</p>
<p><strong>Was ist die Notfalldose?</strong></p>
<p>Die sogenannte Notfalldose ist ein einfaches Informationssystem für wichtige Patientendaten. Die kleine, aber gut sichtbare Dose enthält wichtige gesundheitliche Informationen, beispielsweise zu Allergien, Medikamenten oder besonderen Wünschen der medizinischen Behandlung. Die Informationen werden im Vorfeld als standardisierte Selbstauskunft ausgefüllt. Die Notfalldose wird im heimischen Kühlschrank aufbewahrt, da dieser in jedem Haushalt steht und für die Helfer schnell zu finden ist. Damit ist die Notfalldose ein effizientes Informationssystem, mit dem im häuslichen Umfeld wichtige Notfall- und Patientendaten zu finden sind.</p>
<p><strong>Die Notfalldose erhalten Sie im Rathaus, Bürgerbüro/EG</strong></p>
                    
                    
                        <img src="https://www.grosskarolinenfeld.de//fileadmin/Gemeinde/Bilder/Aktuelles/Notfalldosen.jpg" alt=""/>
                    
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