Landtags- und Bezirkswahl 2023

Landtags- und Bezirkswahl 2023
Am Sonntag, den 08.10.2023 findet die Wahl zum Bayerischen Landtag und die Wahl des Bezirkstags für den Bezirk Oberbayern statt. Die Gemeinde Großkarolinenfeld ist dabei in insgesamt 11 Stimmbezirke (4 Urnenstimmbezirke, 7 Briefwahlstimmbezirke) aufgeteilt. Jeder Wahlberechtigte (Deutscher, mind. 18 Jahre, seit mind. 3 Monaten in Bayern bzw. im Bezirk Oberbayern) sollte bis spätestens 08.09.2023 eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aus der die Wahlzeit (8:00 – 18:00 Uhr), der zugeteilte Stimmbezirk und das aufzusuchende Wahllokal hervorgehen. Bürger, welche wahlberechtigt sind und keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden sich bitte umgehend an die Gemeindeverwaltung.
Selbstverständlich kann auch per Briefwahl abgestimmt werden, dazu nutzen Sie vorzugsweise den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Briefwahlunterlagen können allerdings auch über das Bürgerserviceportal, welches über die Gemeindehomepage www.grosskarolinenfeld.de aufgerufen werden kann, beantragt werden.
Die Beantragung der Unterlagen muss bis spätestens Freitag, den 6.10.2023 um 15 Uhr erfolgen.
Für den ordnungsgemäßen Ablauf und für die korrekte Auswertung der Wahlen, sind den Stimmbezirken Wahlhelfer zugeteilt. Das Amt des Wahlhelfers ist ein Ehrenamt, welches nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden kann. Für die Ausübung dieses Ehrenamtes wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 50,-- € ausbezahlt.
Wer wahlberechtigt ist und Interesse hat, dieses interessante Ehrenamt auszuüben, meldet sich bitte bei der Gemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 08031/5908-12 oder unter E-Mail christian.baumann@grosskarolinenfeld.de .
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Amtliche Bekanntmachung der Regierung von Oberbayern, des Bezirks Oberbayern, der Regionalen Planungsverbände und der Zweckverbände in Oberbayern
REGIERUNG VON OBERBAYERN
Bekanntmachung des Wahlkreisleiters für den Wahlkreis Oberbayern vom 14. September 2023
Landtags- und Bezirkswahl am Sonntag, 8. Oktober 2023;
Berichtigung bei Stimmzettel C und D
Es wird darauf hingewiesen, dass bei den Stimmzetteln C und D für die Bezirkswahl 2023 in der Unterüberschrift nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 5 Bezirkswahlgesetz anstelle der Bezeichnungen „Stimmkreisabgeordneter“ und „Wahlkreisabgeordneter“ die Bezeichnungen „Bezirksrat im Stimmkreis“ und „Bezirksrat im Wahlkreis“ treten.
Die Berichtigung hat keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der Stimmabgabe.
München, 14. September 2023
Regierung von Oberbayern
Dr. Konrad Schober Regierungspräsident
Wahlkreisleiter für den Wahlkreis Oberbayern Oberbayerisches Amtsblatt
Herausgeber und Verlag: Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München