Bürgerversammlung 2022
Herzlichen Dank für Ihr Interesse an Ihrer Gemeinde
Gemäß Art. 18 der Gemeindeordnung hat der erste Bürgermeister mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen.
Da es noch ungewiss war, wann die nächste Präsenzveranstaltung stattfinden kann, hatten wir bereits vorab die folgenden Seiten, wie bei Bürgerversammlungen üblich, für Sie zusammengestellt und teilweise etwas kommentiert.
Ebenso beantworten wir gerne Ihre Fragen.
Hierzu finden Sie am Ender der Information einen Link, auf dem Sie uns Ihre Fragen per E-Mail zusenden können. Soweit keine Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes (im Netz) bestehen, werden wir Fragen und Antworten (über allgemeine gemeindliche Angelegenheiten!) – eventuell anonymisiert – ebenfalls veröffentlichen.