Bürgerinformation

Herzlichen Dank für Ihr Interesse an Ihrer Gemeinde!
Gemäß Art. 18 der Gemeindeordnung hat der erste Bürgermeister mindestens einmal jährlich …… eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen.
In Abstimmung mit der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Rosenheim wird 2020 aus Gründen des Infektionsschutzes auf eine Präsenzveranstaltung verzichtet.
Trotzdem wollen wir Sie aber auf diesem Wege zusätzlich zum Gmoablattl über gemeindliche Belange informieren.
Aufgrund dessen haben wir die folgenden Seiten so wie bei Bürgerversammlungen üblich für Sie zusammengestellt und teilweise etwas kommentiert.
Ebenso beantworten wir gerne Ihre Anfragen.
Hierzu finden Sie am Ende der Information einen Link, auf dem Sie uns Ihre Fragen per E-Mail zusenden können. Soweit keine Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes (im Netz) bestehen, werden wir Fragen und Antworten (über allgemeine gemeindliche Angelegenheiten!) - eventuell anonymisiert - ebenfalls veröffentlichen.