Versorgung und Entsorgung |
||||||
Trinkwasseruntersuchung
|
||||||
nach oben |
||||||
Störungsdienst
|
||||||
Wasserversorgung |
Die Abwasseranlage |
Wasser- und Kanalgebühren |
Abfallwirtschaft |
|||
|
|
Wasserversorgung |
|
|
|
||||
|
Das Trinkwasser für den
Gemeindebereich Großkarolinenfeld wird aus dem Gebiet Zellerwald bei Bad
Aibling gefördert. Die Gemeinde hat Verträge mit der Stadt Bad Aibling und
der Stadt Rosenheim zur zusätzlichen Absicherung der Versorgung. Für
Tattenhausen und Jarezöd gibt es eigene Wasserbeschaffungsverbände. |
||||||||
nach oben |
||||||||
|
|
Die Abwasseranlage |
|
|
|
||||
|
Die Gemeinde Großkarolinenfeld betrieb von 1967 - 2000
eine Schreiberkompakttropfkörperanlage auf dem Gelände an der Pfälzerstraße.
Durch das enorme Wachstum der Gemeinde in den Jahren 1976 bis 1992 reichte die
Kapazität der Anlage nicht mehr aus. Nach einer längeren Planungsphase wurde
schließlich mit der Stadt Rosenheim ein Vertrag über die Ableitung des
gesamten Abwassers aus dem Ortsteil Großkarolinenfeld zur Kläranlage der
Stadt Rosenheim abgeschlossen. |
||||||||
nach oben |
||||||||
Info zu den Wasser- und Abwassergebühren (Stand 01.10.2002) |
||||||||
| Wassergebühren | ||||||||
|
Der Gemeinderat Großkarolinenfeld hat in seiner Sitzung am 03. Dezember 2002
die Verbrauchsgebühren für das Trink- und Abwasser neu festgelegt. |
||||||||
| Nenndurchfluß (Qn) | Grundgebühr: | |||||||
| bis 2,5 m³/h | 2,65 € monatlich | |||||||
| bis 6 m³/h | 4,00 € monatlich | |||||||
| bis 10 m³/h | 5,40 € monatlich | |||||||
| über 10 m³/h | 8,00 € monatlich | |||||||
| Zu den o.g. Grundgebühren muss noch die Mehrwertsteuer in Höhe von 7 Prozent hinzugefügt werden. | ||||||||
| Die Gebühr pro Kubikmeter entnommenen Wassers bleibt unverändert bei 0,85 € (+7% MwSt). | ||||||||
| Abwassergebührern | ||||||||
| Großkarolinenfeld | Tattenhausen / Thonbichl | |||||||
| 1,48 € pro Kubikmeter | 1,60 € pro Kubikmeter | |||||||
|
Auf die Erhebung einer Grundgebühr wird bei den Kanalgebühren verzichtet. Auch dadurch ergeben sich keine Mehreinnahmen der Gemeinde, lediglich eventuell Kostenverschiebungen bei den einzelnen Einleitern. Es wird durch den Wegfall der Grundgebühr ein Anreiz geschaffen, sparsamer mit dem Wasser umzugehen. |
||||||||
nach oben |
||||||||
Abfallwirtschaft |
||||||||
|
Die Gemeinde führt im Auftrag des Landkreises Rosenheim die Einhebung der Müllgebühren sowie den Betrieb des Wertstoffhofs durch. Restmüllgebühren pro Monat |
||||||||
| Restmüllbehälter | mit Kompostabschlag | ohne Kompostabschlag | ||||||
| 80l | 11,00€ | 12,00€ | ||||||
| 120l | 16,00€ | 17,50€ | ||||||
| 240l | 32,00€ | 35,00€ | ||||||
| Die Gebühr für einen 70l-Restmüllsack (erhältlich bei der Gemeinde) beträgt 6,00€. | ||||||||
nach oben |
||||||||